Samstag, 15. Juni 2019

Fehler 3: Batteriebrandschaden aufgrund fehlender Wartung


 «Unser Team rettet Leben mit unseren Konzepten und sichert Ihnen Komfort. Wir versprechen ehrliche und einfache Lösungen für Ihre gezielte Sicherheit. Elektroplanet AG, die Ersten in der Schweiz mit einem rundum Komplettangebot.» 


So mancher junge Neulenker kauft, bzw. least sich mit dem letzten Rappen einen flotten Sportwagen. Doch die Rechnung kommt immer: Zuerst mit der Versicherung und dann, wenn die erste Warnlappe für den Service piepst und blinkt... Da er die Kohle dazu nicht hat, verzichtet er auf den Service. Doch auch da kommt die Rechnung: Leasingfirma stellt die Rechnung der Instandstellung des Wagens nach Ablauf des Leasings Vertrags... 

So auch in unzähligen Fällen der letzten 15 Jahren. 
Die Eigentümer oder Betreiber von den Anlagen sind dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung für Sicherheitszwecke in Stand gehalten und betriebsbereit sind. Jede Notlichtanlage muss vorschriftsmässig 2-Mal jährlich kontrolliert werden, 1-Mal durch fachkundiges Personal vor Ort, sowie 1-Mal selbständig durch die Anlage selbst. Hierfür besteht die Möglichkeit die Anlagen durch fachkundiges Technikpersonal vom Dienstleistern einer Wartung zu unterziehen. Um Kosten zu sparen werden den Betreibern Wartungsverträge mit vergünstigten Ansätzen auf Personalstunden, PW km und Material unterbreitet. Aus Kostengründen sparen einige Eigentümer und Betreiber irrtümlicherweise an diesen Verträgen, weil sie diese als nicht notwendig erachten. 

Diese Einstellung kann für Eigentümer schnell sehr teuer werden. Einerseits ist da der Sicherheitsaspekt, bei welchem er für Personenschäden im Notfall bei einer nicht funktionierenden Anlage haftbar gemacht wird. 
Des Weiteren sind OGiV Blei Batterien Verbrauchsmaterial, die sich je nach Gebrauch oder Umgebungstemperatur langsamer oder schneller abnützten. Werden die Batterien nicht regelmässig überprüft, können nicht erkannte Zellschlüsse oder Kurzschlüsse innerhalb der Batterie wieder zu Überhitzung und Batteriebrand führen. Ein gutes Beispiel ist ein Geschäftshaus, bei dem der Eigentümer nicht nur auf eine jährliche Wartung durch einen Servicetechniker verzichtete, ebenso auf die Durchführung der 5 Jahres Kontrolle. Die Folge war, dass eine Batterie nach 7 Jahren einen Zellschluss aufwies und damit einen Batteriebrand verursachte. Die Anlage nahm einen so erheblichen Schaden davon, dass diese für einen Kostenpunkt von CHF 40'000.-- ersetzt werden musste. Die Schadensdeckung bei Batteriebrand wird nicht von allen Versicherungen übernommen. 

3 Tipps von Elektroplanet: 

  1. Informieren Sie sich über Ihre Verantwortung. 
  2. Lassen Sie sich über Worstcase-Szenarien informieren. 
  3. Seien Sie sich bewusst, dass Sie verantwortlich sind, wenn Schäden verursacht werden, oder gar Personen ums Leben kommen 


Fazit:

Kosteneinsparungen können lebensgefährlich sein – gezielte Sicherheit rettet Leben. 



Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! www.elektroplanet.ch

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